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  Branchenzuschläge in der Metall/Elektroindustrie 

   Stufe 1:  nach Einsatzbeginn                           -  Branchenzuschlag 15%

   Stufe 2:  nach einer Einsatzzeit von  3 Monaten - Branchenzuschlag 20%

   Stufe 3:  nach einer Einsatzzeit von  5 Monaten - Branchenzuschlag 30%

   Stufe 4:  nach einer Einsatzzeit von  7 Monaten - Branchenzuschlag 45%

   Stufe 5:  nach einer Einsatzzeit von  9 Monaten - Branchenzuschlag 50%

   Stufe 6:  nach einer Einsatzzeit von 15 Monaten - Branchenzuschlag 65%

 

Diese Zuschlagsregelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, inklusive einer Regelung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammmitarbeiter.

Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.

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nähere Informationen unter unserer Rubrik GVP Tarif

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