Branchenzuschläge in der Metall/Elektroindustrie
Stufe 1: nach Einsatzbeginn - Branchenzuschlag 15%
Stufe 2: nach einer Einsatzzeit von 3 Monaten - Branchenzuschlag 20%
Stufe 3: nach einer Einsatzzeit von 5 Monaten - Branchenzuschlag 30%
Stufe 4: nach einer Einsatzzeit von 7 Monaten - Branchenzuschlag 45%
Stufe 5: nach einer Einsatzzeit von 9 Monaten - Branchenzuschlag 50%
Stufe 6: nach einer Einsatzzeit von 15 Monaten - Branchenzuschlag 65%
Diese Zuschlagsregelungen gelten auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, inklusive einer Regelung, die sicherstellt, dass Zeitarbeitnehmer auch nach 9 Monaten nicht mehr erhalten als die Stammmitarbeiter.
Die Zuschlagsregelungen gelten nicht für Handwerksbetriebe.